Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
654_1977 AT

654. Bundesgesetz: Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen Nationalbank an die portugiesische Notenbank

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 654. Bundesgesetz: Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen Nationalbank an die portugiesische Notenbank

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Die Oesterreichische Nationalbank wird

ermächtigt, der portugiesischen Notenbank

(Banco de Portugal) einen Kredit in Höhe von

10 Mill. US-Dollar mit einer Laufzeit bis zu

zehn Jahren zu gewähren.

§ 2. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt,

ihre aus diesem Kredit entstehende Forderung

als Deckung des Gesamtumlaufes (§ 62

Abs. 1 des Nationalbankgesetzes 1955, BGBl.

Nr. 184, in der geltenden Fassung) in ihre Aktiven

einzustellen.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →