653_1991
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653. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 653. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel
1991_653_0 653. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Weichspülmittel
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Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. Nr. 448, in
der Fassung der UWG-Novelle 1988, BGBl.
Nr. 422, wird verordnet
Die Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger
Weichspülmittel, BGBl. Nr. 193/1979, in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 179/1989, wird
wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 lautet
„§ 2. (1) Flüssige Weichspülmittel dürfen nur mit
einem Mindestfüllvolumen von 125, 250, 500, 750,
1000 oder 1500 Milliliter (ml) oder einem
ganzzahligen Vielfachen von 1000 ml und entweder
1. in Behältnissen mit einer Verschlußkappe
(Meßkappe) oder
2. in Behältnissen, die zum Nachfüllen von
Behältnissen gemäß Z 1 bestimmt sind,
gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten oder sonst in
Verkehr gesetzt werden."