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653_1977 AT

653. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 653. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Außenbandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 25. November

1974, BGBl. Nr. 721, über die Bewilligungspflicht

entgeltlicher Rechtsgeschäfte in der Aus- oder

Einfuhr, deren Wert 2000 S nicht übersteigt in

der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 507/1975

wird wie folgt geändert

1. Die Tarifnummer 60.05 A entfällt.

2. Die Tarifnummer ex 60.05 B hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1978 in

Kraft.

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