653_1976
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653. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde Ferlach
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 653. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde Ferlach
1976_653_0 653. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 85 Rosental Straße im Bereich der Gemeinde Ferlach
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenteil der B 85 Rosental Straße von
km 39,58 bis km 40,12 wird, soweit er durch
die Umlegung auf den bereits fertiggestellten
und verkehrsübergebenen — mit Verordnung
vom 27. Feber 1974, BGBl. Nr. 153, bestimmten
— Abschnitt für den Durchzugsverkehr entbehrlich
wurde, als Bundesstraße aufgelassen.