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653_1973 AT

653. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Anteile an der Kärntner Heimstätte, gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 653. Bundesgesetz: Veräußerung bundeseigener Anteile an der Kärntner Heimstätte, gemeinnützige Bau-, Wohnungs- und Siedlungsvereinigung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt,

bundeseigene Anteile am Stammkapital

der Kärntner Heimstätte, gemeinnützige Bau-,

Wohnungs- und Siedlungsvereinigung, Gesellschaft

mit beschränkter Haftung, Klagenfurt, im

Nennwert von S 3,000.000'— um einen Preis

von S 4,650.000'— zu verkaufen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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