Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
652_1996 AT

652. Verordnung: Funkempfangsanlagenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 652. Verordnung: Funkempfangsanlagenverordnung

Auf Grund des Fernmeldegesetzes, BGBl. Nr. 908/1993, in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996 wird

verordnet

Artikel I

§ 1. Die Einfuhr, der Vertrieb und der Besitz von Funkempfangsanlagen, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmeßeinrichtungen

dienen oder dienen können (wie Radarwarngeräte, Laserwarngeräte),

werden für bewilligungspflichtig erklärt.

§ 2. Der Vertrieb von Funkempfangsanlagen, mit denen Funkdienste, wie insbesondere der Sprach-

Telefondienst mittels Mobilfunk, abgehört werden können (sog. Scanner) wird für bewilligungspflichtig

erklärt.

§ 3. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(2) Bis 1. März 1997 dürfen die in § 2 genannten Anlagen, die vor dem 1. Jänner 1997 eingeführt

worden sind, vertrieben werden.

Artikel II

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Funkempfangsanlagenverordnung, BGBl.

Nr. 229/1994, außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →