Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
652_1992 AT

652. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 652. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Polen am 14. September 1992 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 417/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 296/1991) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wird Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 12. Februar 1991 beigetreten ist, angesehen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →