652_1991
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652. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 652. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien
1991_652_0 652. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Waschmittel für Textilien
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Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. Nr. 448, in
der Fassung der UWG-Novelle 1988, BGBl.
Nr. 422, wird verordnet
Die Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger
Waschmittel für Textilien, BGBl. Nr. 192/1979,
in der Fassung der Verordnung BGBl.
Nr. 322/1989, wird wie folgt geändert
§ 2 Abs. 1 lautet
„§ 2. (1) Flüssige Waschmittel dürfen nur mit
einem Mindestfüllvolumen von 125, 250, 500, 750,
1000 oder 1500 Milliliter (ml) oder einem
ganzzahligen Vielfachen von 1000 ml und entweder
1. in Behältnissen mit einer Verschlußkappe
(Meßkappe) oder
2. in Behältnissen, die zum Nachfüllen von
Behältnissen gemäß Z 1 bestimmt sind,
gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten oder sonst in
Verkehr gesetzt werden."