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652_1976 AT

652. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Steyregg und Linz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 652. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Steyregg und Linz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 3

Donau Straße wird im Bereich der Gemeinden

Steyregg und Linz wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 89,69 (alt)/89,672 (neu), das ist ca.

280 m vor der Überführung der Bahnlinie der

ÖBB „Linz—Staatsgrenze nach Summerau",

führt sodann über die Donau zur St. Peter Straße,

überquert diese, und führt anschließend über die

Franckstraße und Füchselstraße zu der mit Verordnung

vom 24. Juli 1974, BGBl. Nr. 513, im

Verlauf bestimmten Anschlußstelle „Füchselstraße"

der A 7 Mühlkreis Autobahn.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für

Bauten und Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie beim Magistrat

der Stadt Linz und der Gemeinde Steyregg aufliegenden

Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2500, Planzeichen: 7442-) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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