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652_1974 AT

652. Verordnung: Ausfuhr von Waren nach Rhodesien und Einfuhr von Waren aus Rhodesien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 652. Verordnung: Ausfuhr von Waren nach Rhodesien und Einfuhr von Waren aus Rhodesien

Auf Grund des § 5 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 469/1971 wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Die Einfuhr von Waren aus Rhodesien und

die Ausfuhr von Waren nach Rhodesien unterliegt

der Bewilligungspflicht im Umfang des § 3

Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1968, auch

wenn diese Waren in den Anlagen A 1, A 2,

B 1 und B 2 zum Außenhandelsgesetz 1968 nicht

genannt sind.

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