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652_1973 AT

652. Bundesgesetz: Änderung des Präferenzzollgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 652. Bundesgesetz: Änderung des Präferenzzollgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Präferenzzollgesetz, BGBl. Nr. 93/1972,

wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Für die Waren der Kapitel 25 bis 99 des

Zolltarifes, mit Ausnahme der in der einen Bestandteil

dieses Bundesgesetzes bildenden Anlage

B genannten Waren, sind Vorzugszölle im

Ausmaß von 70 v. H. der Ausgangszollsätze zu

erheben. Bei Berechnung der Vorzugszollsätze sind

Bruchteile von Wertzollsätzen von mehr als

0'05 v. H. und Bruchteile der in Schilling festgelegten

Zollsätze von mehr als S 0'05 auf die

erste Dezimalstelle aufzurunden, ansonsten auf

die erste Dezimalstelle abzurunden."

2. In der Anlage A haben die Positionen 09.04

bis 09.10 zu lauten

3. In der Anlage A werden die bei den Positionen 18.02, 18.03 und 18.04 genannten Vorzugszollsätze

jeweils durch „frei" ersetzt.

4. In der Anlage A hat die Position 21.02 zu lauten

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1974 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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