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650_1991 AT

650. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 650. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis

Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes gegen

den unlauteren Wettbewerb 1984, BGBl. Nr. 448, in

der Fassung der UWG-Novelle 1988, BGBl.

Nr. 422, wird verordnet

Die Verordnung über die Kennzeichnung flüssiger

Haushaltsreinigungsmittel auf Tensidbasis,

BGBl. Nr. 187/1979, wird wie folgt geändert

§ 2 Abs. 1 lautet

„§ 2. (1) Flüssige Haushaltsreinigungsmittel auf

Tensidbasis dürfen nur mit einem Mindestfüllvolumen

von 125, 250, 500, 750, 1000 oder 1500

Milliliter (ml) oder einem ganzzahligen Vielfachen

von 1000 ml gewerbsmäßig verkauft, feilgehalten

oder sonst in Verkehr gesetzt werden."

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