Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
650_1986 AT

650. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 650. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1987

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des Opferfürsorgegesetzes,

BGBl. Nr. 183/1947, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 259/1967, BGBl.

Nr. 93/1975 und BGBl. Nr. 212/1984 wird verordnet

§ 1. Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 551/1986 für das Kalenderjahr 1987 mit 1,038

festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß

auch für den Bereich des Opferfürsorgegesetzes

1947 verbindlich.

§ 2. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1987

an die Stelle der im Opferfürsorgegesetz 1947

genannten Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl. Nr. 6/1986

angeführten Beträge wie folgt festgestellt

1. Im § 6 Z 5 statt 6170384 S mit 6404859 S;

2. im § 11 Abs. 2 statt 369 S mit 383 S;

3. im § 12 a Abs. 1 statt 9206 S mit 9556 S, statt

3686 S mit 3826 S.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →