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650_1983 AT

650. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 650. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 482/1983, wird wie folgt

geändert

1. § 1 Abs. 2 1. Satz hat zu lauten

„(2) Die Ermächtigung nach Abs. 1 gilt nicht für

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die die Ausfuhr

von gebrauchten Waren der Kapitel 73 bis 89 des

Zolltarifes (Zolltarifgesetz 1958, BGBl. Nr. 74)

zum Gegenstand haben, sofern der Wert der Ware

10000 S übersteigt, auch wenn diese Waren in der

Anlage A 1 des Außenhandelsgesetzes nicht angeführt

sind, ausgenommen:"

2. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

3. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung

in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Die Tarifnummer 73.32 hat zu entfallen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in

Kraft.

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