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650_1973 AT

650. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits sowie des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 650. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits sowie des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes

Die im Artikel 33 fünfter Absatz des am

22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens

zwischen der Republik Österreich einerseits

und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

für Kohle und Stahl und der Europäischen

Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,

BGBl. Nr. 467/1972, vorgesehenen

Notifizierungen sind am 29. November 1973 erfolgt;

das Abkommen samt Anhang und Protokollen

Nr. 1 und 2 sowie Erklärung tritt daher

am 1. Jänner 1974 in Kraft.

Das Bundesgesetz vom 20. Juli 1973 über die

Durchführung des Artikels 20 des Abkommens

zwischen der Republik Österreich einerseits und

den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft

für Kohle und Stahl und der Europäischen

Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,

BGBl. Nr. 332/1973, tritt gemäß seinem Artikel

III Paragraph 18 Absatz 1 gleichzeitig mit

dem oben angeführten Abkommen in Kraft.

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