650. Kundmachung: Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Republik Österreich einerseits und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits sowie des EGKS-Abkommen-Durchführungsgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Die im Artikel 33 fünfter Absatz des am
22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichneten Abkommens
zwischen der Republik Österreich einerseits
und den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl und der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,
BGBl. Nr. 467/1972, vorgesehenen
Notifizierungen sind am 29. November 1973 erfolgt;
das Abkommen samt Anhang und Protokollen
Nr. 1 und 2 sowie Erklärung tritt daher
am 1. Jänner 1974 in Kraft.
Das Bundesgesetz vom 20. Juli 1973 über die
Durchführung des Artikels 20 des Abkommens
zwischen der Republik Österreich einerseits und
den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl und der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl andererseits,
BGBl. Nr. 332/1973, tritt gemäß seinem Artikel
III Paragraph 18 Absatz 1 gleichzeitig mit
dem oben angeführten Abkommen in Kraft.