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64a_1991 AT

64a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 64a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird

(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage

ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt

Johanna DOHNAL die sachliche Leitung der zum

Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden

Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik

sowie die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission

(Abschn. A Z 14 des Teiles 2

der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes

1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 45/1991).

(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung

und der Organisation.

(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,

die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht

vorbehalten sind.

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