64a_1991
AT
64a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 64a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
1991_64a_0 64a. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird
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(1) Auf Grund des Art. 77 Abs. 3 B-VG übertrage
ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt
Johanna DOHNAL die sachliche Leitung der zum
Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden
Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik
sowie die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission
(Abschn. A Z 14 des Teiles 2
der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes
1986, BGBl. Nr. 76, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. Nr. 45/1991).
(2) Abs. 1 gilt nicht für Aufgaben der Personalverwaltung
und der Organisation.
(3) Abs. 1 gilt ferner nicht für Angelegenheiten,
die dem Bundeskanzler durch Bundesverfassungsrecht
vorbehalten sind.