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64_1996 AT

64. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 64. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden

zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

(BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 525/1994) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde

Liechtenstein 14. November 1995

Polen 10. Oktober 1994

Rumänien 20. Juni 1994

Slowenien 28. Juni 1994

Rumänien hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärt, daß es Art. 2 dahingehend

auslegt, daß im Zusammenhang mit privaten Bildungseinrichtungen keine zusätzlichen finanziellen

Belastungen als jene, die die innerstaatliche Gesetzgebung vorsieht, erwachsen.

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