64_1996
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64. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 64. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
1996_64_0 64. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden
zum Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
(BGBl. Nr. 210/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 525/1994) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Ratifikationsurkunde
Liechtenstein 14. November 1995
Polen 10. Oktober 1994
Rumänien 20. Juni 1994
Slowenien 28. Juni 1994
Rumänien hat anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde erklärt, daß es Art. 2 dahingehend
auslegt, daß im Zusammenhang mit privaten Bildungseinrichtungen keine zusätzlichen finanziellen
Belastungen als jene, die die innerstaatliche Gesetzgebung vorsieht, erwachsen.