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64_1961 AT

64. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 64. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.

Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika sind folgende weitere Staaten

der Vereinbarung über den Durchflug im

internationalen Fluglinienverkehr, BGBl. Nr. 46/

1959, beigetreten

Malaya betrachtet sich auf Grund der seinerzeit

erfolgten Annahme der Vereinbarung durch

das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland ab 31. Mai 1945 als Vertragsstaat.

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