64_1961
AT
64. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 64. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
1961_64_0 64. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr.
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Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika sind folgende weitere Staaten
der Vereinbarung über den Durchflug im
internationalen Fluglinienverkehr, BGBl. Nr. 46/
1959, beigetreten
Malaya betrachtet sich auf Grund der seinerzeit
erfolgten Annahme der Vereinbarung durch
das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland ab 31. Mai 1945 als Vertragsstaat.