64_1960
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64. Kundmachung: Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll und des Zweiten Protokolls zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 64. Kundmachung: Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll und des Zweiten Protokolls zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.
1960_64_0 64. Kundmachung: Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll und des Zweiten Protokolls zum Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.
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Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates haben das Abkommen über die Privilegien
und Immunitäten des Europarates samt
Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 127/1957, bis zum
7. Jänner 1960 folgende Staaten ratifiziert
Belgien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland,
Griechenland, Island, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Norwegen, Schweden, Türkei und
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland.
Nach einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs
des Europarates haben das Zweite Protokoll
zum Abkommen über die Privilegien und
Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 13/1959,
folgende weitere Staaten ratifiziert
Luxemburg und Türkei.