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64_1949 AT

64. Verordnung: Erhöhung der Taxen für Baugewerbeprüfungen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 64. Verordnung: Erhöhung der Taxen für Baugewerbeprüfungen.

Auf Grund des § 13, Abs. (2), des Gesetzes vom

26. Dezember 1893, R.G.Bl. Nr. 193, betreffend

die Regelung der konzessionierten Baugewerbe,

wird verordnet

§ 1. Die Verordnung des Ministeriums des

Innern im Einvernehmen mit den Ministerien für

Kultus und Unterricht und des Handels vom

11. April 1894, R.G.Bl. Nr. 72, betreffend die

Festsetzung der Prüfungstaxe für Bewerber um

Bau-, Maurer-, Steinmetz-, Zimmer- und Brunnenmeisterberechtigungen,

wird dahin abgeändert,

daß die in § 1 der Verordnung auf Gulden lautenden

Ziffernansätze durch Beträge in Schilling von

dreifacher Höhe ersetzt werden.

§ 2. Der Landeshauptmann kann rücksichtswürdigen

Bewerbern eine Ermäßigung der Taxe

auf ein Viertel zugestehen.

§ 3. Die Verordnung des Bundesministeriums

für Handel und Verkehr im Einvernehmen mit

dem Bundesministerium für Unterricht vom

8. Jänner 1926, B.G.Bl. Nr. 20, betreffend die

Erhöhung der Taxen für Baugewerbeprüfungen,

wird aufgehoben.

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