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64_1948 AT

64. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Belgien.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 64. Kundmachung: Verlängerung von Prioritätsfristen zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches Belgien.

Auf Grund des § 13, Abs. (4), des Patentschutz-

Überleitungsgesetzes vom 9. Mai 1947,

B.G.Bl. Nr. 123, und des § 10, Abs. (4), des

Markenschutz-Überleitungsgesetzes vom 9. Mai

1947, B. G. Bl. Nr. 125, wird festgestellt, daß die

Prioritätsfristen des § 13, Abs. (1), des Patent-

ÜG., und des § 10, Abs. (1), des Marken-UG.,

zu Gunsten der Staatsangehörigen des Königreiches

Belgien verlängert sind.

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