Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
649_1991 AT

649. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 649. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebührengesetzes

1985, BGBl. Nr. 87, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 368/1991, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

über den Krankentransport und die

Anstaltspflege von Wehrpflichtigen, BGBl.

Nr. 752/1990, wird wie folgt geändert

1. Im § 1 tritt an die Stelle des Betrages „20 S" der

Betrag „21 S".

2. Im § 2 Z 1 tritt an die Stelle des Betrages

„1991 S" der Betrag „2281 S".

3. Im § 2 Z 2 tritt an die Stelle des Betrages

„337 S" der Betrag „355 S".

4. Der § 3 Abs. 2 lautet

„(2) Der § 1 und der § 2 Z 1 und 2 in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 649/1991 treten mit

1. Jänner 1992 in Kraft."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →