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649_1978 AT

649. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 649. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Mengenbezeichnungen bei der handelsstatistischen Anmeldung

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Handelsstatistischen

Gesetzes 1958, BGBl. Nr. 137, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 638/

1977 wird im Einvernahmen mit den Bundesministern

für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft

sowie für Verkehr verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 27. Dezember

1977 über die Mengenbezeichnungen bei

der handelsstatistischen Anmeldung, BGBl.

Nr. 649, wird wie folgt geändert

In der Anlage werden folgende Änderungen

vorgenommen

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1979

in Kraft.

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