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648_1986 AT

648. Verordnung: Feststellung der Aufwertungsfaktoren, der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage und Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 648. Verordnung: Feststellung der Aufwertungsfaktoren, der Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage und Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das Kalenderjahr 1987

Auf Grund des § 24 c und des § 46 b Abs. 1 und 7

des Heeresversorgungsgesetzes, BGBl. Nr. 27/

1964, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 336/1965 und 483/1985 wird verordnet

Artikel I

Für das Kalenderjahr 1987 werden festgestellt

1. Die Aufwertungsfaktoren nach § 24 a des

Heeresversorgungsgesetzes

2. die Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage

nach § 24 b des Heeresversorgungsgesetzes

mit 5376 S und 22298 S.

Artikel II

Der im Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl. Nr. 551/1986

für das Kalenderjahr 1987 mit 1,038 festgesetzte

Anpassungsfaktor ist in diesem Ausmaß für das

Kalenderjahr 1987 auch im Bereiche des Heeresversorgungsgesetzes

verbindlich.

Artikel III

Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1987 an

die Stelle der im Heeresversorgungsgesetz genannten

Beträge treten, werden unter Zugrundelegung

der in der Verordnung BGBl. Nr. 14/1986 angeführten

Beträge wie folgt festgestellt

Im § 53 Abs. 2 statt 345 S mit 358 S und statt

66 S mit 69 S.

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