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648_1983 AT

648. Verordnung: Änderung der Verordnung über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren, zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 648. Verordnung: Änderung der Verordnung über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren, zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

Auf Grund der §§ 53 und 54 des Zollgesetzes

1955, BGBl. Nr. 129, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 78/1968 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 29. November 1976, BGBl. Nr. 686, über

die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung

bei Abfertigungen zum Begleitscheinverfahren,

zum Ansageverfahren oder zum Zwischenauslandsverkehr

wird wie folgt geändert

1. Dem § 1 wird folgender Absatz angefügt

„(3) Im Feld 18 brauchen mit Zeichen und/oder

Nummern bezeichnete Packstücke nicht zusätzlich

auch nach ihrer Art erklärt werden."

2. Im § 2 lit. b werden die Worte „statistischen

Anmeldung" durch das Won „Tarifposition"

ersetzt.

3. Der § 3 wird aufgehoben.

4. Das Muster der Verordnung wird durch das

angeschlossene Muster ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1984 in

Kraft. Vordrucke nach dem Muster der Verordnung

BGBl. Nr. 686/1976 können jedoch noch bis

31. Dezember 1984 verwendet werden.

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