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646_1993 AT

646. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 646. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht von entgeltlichen Rechtsgeschäften in der Aus- oder Einfuhr und unentgeltlichen Rechtsgeschäften oder Handlungen in der Ausfuhr, BGBl. Nr. 474/1988, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 515/1992, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1993 in Kraft.

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