646. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes
1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird
vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und
Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1 des
Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren
und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
hinsichtlich der in der Anlage B 2 des
Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,
jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen, verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie und des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Juni
1973, BGBl. Nr. 290, über die Ermächtigung der
Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen
in vereinfachter Form in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 484/1973 wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert ihre Gültigkeit
mit Ablauf des 31. Dezember 1974."