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646_1973 AT

646. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 646. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird

vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und

Industrie hinsichtlich der in der Anlage B 1 des

Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren

und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

hinsichtlich der in der Anlage B 2 des

Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten Waren,

jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen, verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom 18. Juni

1973, BGBl. Nr. 290, über die Ermächtigung der

Zollämter zur Erteilung von Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 484/1973 wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung verliert ihre Gültigkeit

mit Ablauf des 31. Dezember 1974."

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