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645_1978 AT

645. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1979

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 645. Verordnung: Anpassung von Versorgungsleistungen in der Opferfürsorge für das Kalenderjahr 1979

Auf Grund des § 11 a Abs. 1 und 3 des

Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 93/

1975 wird verordnet

§ 1. Der im Bereiche des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

mit Verordnung BGBl.

Nr. 615/1978 für das Kalenderjahr 1979 mit

1,065 festgesetzte Anpassungsfaktor ist in diesem

Ausmaß für das Kalenderjahr 1979 auch für

den Bereich des Opferfürsorgegesetzes verbindlich.

§ 2. Die Beträge, die für das Kalenderjahr 1979

an die Stelle der in § 12 a Abs. 1 des Opferfürsorgegesetzes

in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 613/1977 genannten festen Beträge

treten, werden unter Zugrundelegung der

in der Verordnung BGBl. Nr. 5/1978 angeführten

Beträge wie folgt festgestellt

statt 6312 S mit 6722 S,

statt 2526 S mit 2690 S.

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