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645_1976 AT

645. Kundmachung: Neufestsetzung der staatlichen Inlandverschleißpreise für Salz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 645. Kundmachung: Neufestsetzung der staatlichen Inlandverschleißpreise für Salz

Artikel I

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 1. Dezember 1976 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden

die Inlandverschleißpreise für das aus den staatlichen

Salinen zum Verkauf gelangende Salz mit

Gültigkeit ab 2. Dezember 1976 wie folgt neu

festgesetzt

PREISTARIF

Zu allen angeführten Preisen kommt die Umsatzsteuer

nach dem jeweils geltenden Steuersatz.

Die unter Z. 1 bis 9 angeführten Preise gelten

für unverpacktes Salz. Die Lieferung zu diesen

Preisen erfolgt frachtfrei Bestimmungsstation

nach den Frachtsätzen der Wagenladungshauptklasse,

die der zu liefernden Salzsorte entspricht.

Kosten für eine Jodierung von Speisesalz und

für eine Denaturierung von Gewerbesalz werden

nicht angerechnet.

Die unter Z. 10 bis 12 angeführten Preise

gelten für Sole ohne Gebinde ab Saline.

Artikel II

Die bei der Einfuhr von Salz zu entrichtende

Monopolabgabe beträgt wie bisher für Speisesalz

2760,— S, für Viehsalz 410,— S und für anderes

Salz 140,— S je Tonne Eigengewicht.

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