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644_1974 AT

644. Kundmachung: Neufestsetzung der staatlichen Inlandverschleißpreise und der Monopolabgabe für Salz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 644. Kundmachung: Neufestsetzung der staatlichen Inlandverschleißpreise und der Monopolabgabe für Salz

Artikel I

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des

Nationalrates vom 6. November 1974 (Gesetz

vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden die

Inlandverschleißpreise für das aus den staatlichen

Salinen zum Verkauf gelangende Salz mit

Gültigkeit ab 7. November 1974 wie folgt neu

festgesetzt

Zu allen angeführten Preisen kommt die

Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz.

Die unter Z. 1 bis 9 angeführten Preise gelten

für unverpacktes Salz. Die Lieferung zu diesen

Preisen erfolgt frachtfrei Bestimmungsstation

nach den Frachtsätzen der Wagenladungshauptklasse,

die der zu liefernden Salzsorte entspricht.

Kosten für eine Jodierung von Speisesalz und

für eine Denaturierung von Gewerbesalz

werden nicht angerechnet.

Die unter Z. 10 bis 12 angeführten Preise

gelten für Sole ohne Gebinde ab Saline.

Artikel II

Bei der Einfuhr von Salz ist eine Monopolabgabe

zu entrichten, die für Speisesalz 2760 S,

für Viehsalz 410 S und für anderes Salz 140 S

je Tonne Eigengewicht beträgt.

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