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643_1991 AT

643. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 643. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit den §§ 5

Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes, BGBl.

Nr. 97/1952, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 396/1991, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Land-

und Forstwirtschaft, BGBl. Nr. 217/1986, zuletzt

geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 687/1990

über den Gebührentarif nach dem Futtermittelgesetz,

wird wie folgt geändert

§ 1 Abs. 2 lautet

„(2) Ein Punkt der in den Anlagen A und B und in

§ 2 angeführten Gebühren entspricht einem Betrag

von 11,60 S."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1992 in

Kraft.

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