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642_2003 AT

642. Verordnung: Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2004

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 642. Verordnung: Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für das Jahr 2004

Auf Grund des § 22 in Verbindung mit § 11 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministern für Justiz, für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

und für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz sowie nach Zustimmung der von

der Landeshauptmännerkonferenz eingesetzten Arbeitsgruppe verordnet

§ 1. (1) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppen–

verantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird für das Kalenderjahr 2004 ein Betrag von

0,005 Cent/kWh bestimmt.

(2) Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen

für sonstige Ökostromanlagen wird für das Kalenderjahr 2004

1. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen

sind,....................................................................................................................... 0,094 Cent/kWh

2. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 4 bis 5 angeschlossen

sind,....................................................................................................................... 0,110 Cent/kWh

3. für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 6 angeschlossen sind, ...... 0,115 Cent/kWh

4. für alle übrigen Endverbraucher ........................................................................... 0,134 Cent/kWh

bestimmt.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

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