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642_1993 AT

642. Verordnung: 33. Integrations-Durchführungsgesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 642. Verordnung: 33. Integrations-Durchführungsgesetz-Verordnung — 33. IDG-V

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird verordnet

§ 1. Das am 29. März 1993 in Genf unterzeichnete Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Bulgarien, BGBl. Nr. 640/1993, wird von dem unter § 1 Abs. 2 Z 4 Integrations-Durchführungsgesetz beschriebenen Begriff „Integrationsabkommen" erfaßt.

§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem unter § 1 genannten Abkommen in Kraft.

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