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642_1976 AT

642. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg im Mühlkreis und Pregarten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 642. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg im Mühlkreis und Pregarten

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 124

Königswiesener Straße wird im Bereich der

Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg

im Mühlkreis und Pregarten wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 1,72 (alt), das ist zirka 0,7 km östlich

von Radingdorf, umfährt sodann die Ortschaft

Obervisnitz im Norden, kreuzt die bestehende

Straßentrasse und umfährt anschließend Friensdorf

im Süden. In der Folge führt sie unter

Benützung der bestehenden Bundesstraßentrasse

im Bereich der Unterführung der Bahnlinie der

ÖBB „Linz—Staatsgrenze nach Summerau" in

östliche Richtung (südlich des Ortszentrums von

Pregarten) und bindet nach mehrfacher Kreuzung

der bestehenden Trasse bei km 8,7 (alt),

das ist zirka 70 m westlich der Überführung des

sogenannten Burbaches (Parsteinerbaches) nächst

der Ortschaft Burbach, wieder in die bestehende

Straßentrasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen

Landesregierung sowie bei den betroffenen Gemeinden

aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab

1 : 2500) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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