642. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 124 Königswiesener Straße im Bereich der Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg im Mühlkreis und Pregarten
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 124
Königswiesener Straße wird im Bereich der
Gemeinden Wartberg ob der Aist, Hagenberg
im Mühlkreis und Pregarten wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 1,72 (alt), das ist zirka 0,7 km östlich
von Radingdorf, umfährt sodann die Ortschaft
Obervisnitz im Norden, kreuzt die bestehende
Straßentrasse und umfährt anschließend Friensdorf
im Süden. In der Folge führt sie unter
Benützung der bestehenden Bundesstraßentrasse
im Bereich der Unterführung der Bahnlinie der
ÖBB „Linz—Staatsgrenze nach Summerau" in
östliche Richtung (südlich des Ortszentrums von
Pregarten) und bindet nach mehrfacher Kreuzung
der bestehenden Trasse bei km 8,7 (alt),
das ist zirka 70 m westlich der Überführung des
sogenannten Burbaches (Parsteinerbaches) nächst
der Ortschaft Burbach, wieder in die bestehende
Straßentrasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung sowie bei den betroffenen Gemeinden
aufliegenden Planunterlagen (Katastermaßstab
1 : 2500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.