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641_1988 AT

641. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 641. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1989 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in der Höhe von insgesamt 4280 für die

Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen

Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes betreffend die

Regelung des Krankenpflegefach-

dienstes, der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätshilfsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961, und Sanitätshilfsdienste

gemäß § 44 leg. cit 1150

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37

des Bundesgesetzes betreffend die

Regelung des Krankenpflegefachdienstes,

der medizinisch-technischen

Dienste und der Sanitätshilfsdienste,

BGBl. Nr. 102/1961 40

3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt

Wien 25

4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen) für die Kranken- und

Wohlfahrtsanstalten der Stadt

Wien 1600

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für

die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 400

5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) .. 180

6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische

Dokumentation), 26 (Gebäude des

Kultur-, Schul- und Sportwesens,

Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),

31 (Wasserwerke), 32

(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-

und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),

42 (Stadtgartenamt), 43

(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48

(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49

(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der

städtischen Wohn- und Amtsgebäude),

56 (Städtische Schulverwaltung),

60 (Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und

Schlachtbetrieb St. Marx) sowie der

Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,

der Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke

und der Wiener Stadtwerke-

Städtische Bestattung 750

7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

30

8. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

35

9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11

(Jugendamt), 12 (Sozialamt), 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

15 (Gesundheitsamt) und

56 (Städtische Schulverwaltung)

sowie Musiktherapeuten (-therapeutinnen)

im Bereich der Krankenanstalten

70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1989.

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