641. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereich des Magistrates der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,
BGBl. Nr. 218/1975, wird verordnet
§ 1. Für das Kalenderjahr 1989 wird für den
Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent
in der Höhe von insgesamt 4280 für die
Beschäftigung von Ausländern festgesetzt.
§ 2. Das Kontingent gemäß § 1 wird auf die einzelnen
Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt
1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4
des Bundesgesetzes betreffend die
Regelung des Krankenpflegefach-
dienstes, der medizinisch-technischen
Dienste und der Sanitätshilfsdienste,
BGBl. Nr. 102/1961, und Sanitätshilfsdienste
gemäß § 44 leg. cit 1150
2. Gehobene medizinisch-technische
Dienste und medizinisch-technischer
Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37
des Bundesgesetzes betreffend die
Regelung des Krankenpflegefachdienstes,
der medizinisch-technischen
Dienste und der Sanitätshilfsdienste,
BGBl. Nr. 102/1961 40
3. Abteilungshelferinnen in den Bereichen
der Krankenanstalten der Stadt
Wien 25
4. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen) für die Kranken- und
Wohlfahrtsanstalten der Stadt
Wien 1600
b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für
die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten
der Stadt Wien 400
5. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung
17 (Anstaltenamt) .. 180
6. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
20 (Druckerei und technische
Dokumentation), 26 (Gebäude des
Kultur-, Schul- und Sportwesens,
Amtsgebäude und verschiedene Nutzbauten),
31 (Wasserwerke), 32
(Maschinentechnik, Wärme-, Kälte-
und Energiewirtschaft), 41 (Stadtvermessung),
42 (Stadtgartenamt), 43
(Städtische Friedhöfe), 44 (Bäder), 48
(Stadtreinigung und Fuhrpark), 49
(Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb
der Stadt Wien), 52 (Verwaltung der
städtischen Wohn- und Amtsgebäude),
56 (Städtische Schulverwaltung),
60 (Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,
Markt- und
Schlachtbetrieb St. Marx) sowie der
Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,
der Wiener Stadtwerke-Elektrizitätswerke
und der Wiener Stadtwerke-
Städtische Bestattung 750
7. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen
30
8. Facharbeiter(innen) verschiedener
Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen
35
9. Lehrer(innen), Erzieher(innen) und
Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen
der Magistratsabteilung 11
(Jugendamt), 12 (Sozialamt), 13 (Bildung
und außerschulische Jugendbetreuung),
15 (Gesundheitsamt) und
56 (Städtische Schulverwaltung)
sowie Musiktherapeuten (-therapeutinnen)
im Bereich der Krankenanstalten
70
§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich
vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1989.