641. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Gaming
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 25
Erlauftal Straße wird im Bereich der Gemeinde
Gaming wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 30,200, verläuft in gestreckter Linienführung,
den bestehenden Straßenverlauf durch
Ausschabung der vorhandenen Bögen korrigierend,
unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden
Straße und endet bei km 32,675.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Gaming
aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 25/
86-76; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
dar aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.