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641_1978 AT

641. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Gaming

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 641. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 25 Erlauftal Straße im Bereich der Gemeinde Gaming

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 25

Erlauftal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Gaming wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 30,200, verläuft in gestreckter Linienführung,

den bestehenden Straßenverlauf durch

Ausschabung der vorhandenen Bögen korrigierend,

unter teilweiser Mitbenützung der bestehenden

Straße und endet bei km 32,675.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Gaming

aufliegenden Planunterlage (Planzeichen B 25/

86-76; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

dar aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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