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641_1974 AT

641. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Stadt Wels

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 641. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 137 Innviertler Straße im Bereich der Stadt Wels

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 137

Innviertler Straße wird im Bereich der Stadt

Wels wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 205,0 (alt), der B 1 Wiener Straße, das ist

70 m vor der Einmündung der Eisenfeldstraße

in die B 1 Wiener Straße, führt sodann zur

Bahnlinie der ÖBB Wien/West—Salzburg, unterführt

diese bei Bahn-km 212,14, folgt sodann

der Ebenhochstraße bis Bau-km 1,2, schwenkt

von dort in einem Linksbogen zur Eferdinger

Landesstraße, benützt diese bis Bau-km 1,9 und

bindet bei km 4,12 (alt) Bau-km 4,43, das ist

150 m vor der Abzweigung zur Ortschaft Niederthan,

in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

sowie beim Magistrat der Stadt Wels

aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2000)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Der in dessen Abs. 2 angeführte Geländestreifen

beträgt 35 m beiderseits der Straßenachse.

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