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641_1973 AT

641. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Auslandes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 641. Kundmachung: Änderung der Kundmachung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Auslandes

Gemäß § 37 Abs. 3 des Weingesetzes 1961,

BGBl. Nr. 187, wird kundgemacht

Die Kundmachung des Bundesministers für

Land- und Forstwirtschaft vom 4. März 1970,

BGBl. Nr. 102, wird wie folgt geändert

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