640. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird
kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Republik Österreich und dem
Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen
Republik nach Rn. 2010 des ADR über
die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen
der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen
Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 94/1981, wurde mit Schreiben des
Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und
Verkehr vom 10. Juli 1990, Zl. 151 319/1-I/5-1990,
seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde der
Deutschen Demokratischen Republik hat am
22. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die
Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum
außer Kraft getreten.