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640_1990 AT

640. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 640. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen Republik nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Republik Österreich und dem

Minister für Verkehrswesen der Deutschen Demokratischen

Republik nach Rn. 2010 des ADR über

die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen

der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen

Schüttgutbehältern Kundgemacht in BGBl. Nr. 94/1981, wurde mit Schreiben des

Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und

Verkehr vom 10. Juli 1990, Zl. 151 319/1-I/5-1990,

seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde der

Deutschen Demokratischen Republik hat am

22. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die

Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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