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640_1986 AT

640. Kundmachung: Aufhebung des § 33 Abs. 3 des Stadterneuerungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 640. Kundmachung: Aufhebung des § 33 Abs. 3 des Stadterneuerungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 3. Oktober 1986, G 86/86-8, der Bundesregierung

zugestellt am 12. November 1986, § 33

Abs. 3 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl.

Nr. 287/1974, in der Fassung des § 43 des Wohnhaussanierungsgesetzes,

BGBl. Nr. 483/1984, als

verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September

1987 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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