640. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23
Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde
Neuberg an der Mürz wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 14,370, umfährt die Ortschaft Krampen
im Süden, verläuft von km 15,030 bis km 15,200
auf der bestehenden Straße, schwenkt sodann in
südwestliche Richtung, den bestehenden Straßenverlauf
durch Ausschaltung der vorhandenen
Bögen korrigierend, und endet bei km 15,900.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung
sowie bei der Gemeinde Neuberg an der
Mürz aufliegenden Planunterlage (Planzeichen
BO-23-09; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.