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640_1978 AT

640. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 640. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 23 Lahnsattel Straße im Bereich der Gemeinde Neuberg an der Mürz

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 23

Lahnsattel Straße wird im Bereich der Gemeinde

Neuberg an der Mürz wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 14,370, umfährt die Ortschaft Krampen

im Süden, verläuft von km 15,030 bis km 15,200

auf der bestehenden Straße, schwenkt sodann in

südwestliche Richtung, den bestehenden Straßenverlauf

durch Ausschaltung der vorhandenen

Bögen korrigierend, und endet bei km 15,900.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Neuberg an der

Mürz aufliegenden Planunterlage (Planzeichen

BO-23-09; Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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