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640_1976 AT

640. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Warth und Grimmenstein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 640. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn im Bereich der Gemeinden Warth und Grimmenstein

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 2

Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinden

Warth und Grimmenstein wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 59,8 im Anschluß an den mit Verordnung

BGBl. Nr. 687/1974 bestimmten Abschnitt der

A 2 Süd Autobahn, verläuft in südlicher Richtung

und endet bei km 62,3. Bei km 61,850 erfolgt

im Zuge der Anschlußstelle Grimmenstein

die Anbindung an die B 54 Wechsel Straße.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus der beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Niederösterreichischen

Landesregierung und bei den Gemeinden Warth

und Grimmenstein aufliegenden Planunterlage

(Planzeichen A 2/3-75; Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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