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640_1973 AT

640. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 640. Verordnung: Bürgschaftsurkunden im gemeinschaftlichen Versandverfahren

Auf Grund des § 4 Abs. 5 des Versandverfahren-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 600/1973,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Bürgschaftsurkunden betreffend die Gesamtbürgschaft für mehrere gemeinschaftliche

Versandverfahren haben dem als Muster I, Bürgschaftsurkunden betreffend Bürgschaft für ein

einzelnes gemeinschaftliches Versandverfahren dem als Muster II und Bürgschaftsurkunden im

Rahmen des Systems der Pauschalbürgschaft dem als Muster III angeschlossenen Vordruckmuster

zu entsprechen.

§ 2. Diese Verordnung tritt gemeinsam mit dem Versandverfahren-Durchführungsgesetz in

Kraft.

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