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63_1994 AT

63. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 296, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr und dem Bundesminister für Justiz verordnet

Die Verordnung über die Festsetzung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, BGBl. Nr. 107/1988, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 499/1991, BGBl. Nr. 674/1991 und BGBl. Nr. 155/1993 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1993 außer Kraft.

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