63. Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Washington, 14. Dezember 1989)
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen wird genehmigt
Viertes Zusatzprotokoll zur Satzung des Weltpostvereins
Allgemeine Verfahrensordnung des Weltpostvereins
Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Ausführungsvorschrift
Postpaketabkommen samt Ausführungsvorschrift und
Postnachnahmeabkommen samt Ausführungsvorschrift.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG sind die gegenständlichen Staatsverträge samt den jeweiligen Anhängen dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsicht
a) beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung,
b) bei den Post- und Telegraphendirektionen sowie
c) bei den Postämtern aufgelegt werden.