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63_1986 AT

63. Verordnung: Düngemittel-Typenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Verordnung: Düngemittel-Typenverordnung

Auf Grund der §§ 7, 18 und 19 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz und hinsichtlich § 1 Abs. 2 und § 2 auch im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet

§ 1. (1) Die in der Anlage festgelegten Düngemitteltypen werden zugelassen.

(2) Die einem Düngemitteltyp entsprechenden Düngemittel müssen den in der Anlage festgelegten

besonderen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften entsprechen. Die in der Düngemittel-Kennzeichnungs-

und Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 64/1986, angeführten Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften

sind zusätzlich zu beachten.

§ 2. § 1 Abs. 2 tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.

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