63_1986
AT
63. Verordnung: Düngemittel-Typenverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 63. Verordnung: Düngemittel-Typenverordnung
Auf Grund der §§ 7, 18 und 19 des Düngemittelgesetzes, BGBl. Nr. 488/1985, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz und hinsichtlich § 1 Abs. 2 und § 2 auch im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie verordnet
§ 1. (1) Die in der Anlage festgelegten Düngemitteltypen werden zugelassen.
(2) Die einem Düngemitteltyp entsprechenden Düngemittel müssen den in der Anlage festgelegten
besonderen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften entsprechen. Die in der Düngemittel-Kennzeichnungs-
und Verpackungsverordnung, BGBl. Nr. 64/1986, angeführten Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften
sind zusätzlich zu beachten.
§ 2. § 1 Abs. 2 tritt mit 1. Jänner 1990 in Kraft.