63. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969
und 234/1971, insbesondere auf Grund dessen
§§ 6 und 39 sowie des § 29 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959,
wird — gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 205/1970 im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
— verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, mit
der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren
Schulen erlassen werden, in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966, 216/1966,
295/1967, 363/1967, 2/1969, 174/1969 und 324/
1972 wird wie folgt geändert
I. In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden
höheren Schule)
2. Im Abschnitt V (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Lehrstoff, Didaktische Grundsätze), Unterabschnitt
„Pflichtgegenstände", Pflichtgegenstand
„Mathematik" hat die Unterstufe zu lauten
„Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Vertrautmachen mit einigen grundlegenden
mathematischen Denkweisen.
Erkennen funktionaler Zusammenhänge.
Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.
Wissen um den systematischen Aufbau der
Zahlenbereiche und die in ihnen geltenden Gesetzmäßigkeiten.
Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit
Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke.
Beherrschung grundlegender Kenntnisse und
Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen
Geometrie.
Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei
der Lösung lebenspraktischer Aufgaben.
Lehrstoff
1. Klasse (5 Wochenstunden)
Einführungsaufgaben, beschränkt auf den
Lehrstoff der 4. Schulstufe.
Weiterbildung der Raumanschauung mit Hilfe
von Quader und Würfel: Erarbeitung der
Grundbegriffe Punkt, Strecke, ebene Fläche, Körper.
Einführung in Grundbegriffe der Geometrie
mit Hilfe des Mengenbegriffes und unter gründlicher
Schulung im Gebrauch der Zeichengeräte
Gerade, Strahl, Strecke; Ebene, Halbebene; Lagebeziehungen
zwischen Geraden, zwischen Ebenen,
zwischen Gerader und Ebene, insbesondere auch
die Begriffe „parallel", „schneidend", „windschief",
„normal"; Parallelstreifen, Winkelfeld,
Winkel.
Die Menge der natürlichen Zahlen (N), die
Menge der natürlichen Zahlen und der Zahl 0
(N0): graphische Darstellung, dekadisches Zahlensystem,
die vier Grundrechnungsarten; Verwendung
von Klammern; Kommutativgesetze,
Assoziativgesetze, Distributivgesetz; Rangordnung
der vier Grundrechnungsarten.
Bruchrechnen: die Bruchfamilien Ganze-
Halbe-Viertel-Achtel und Ganze-Zehntel-Hundertstel.
Dezimalzahlen: Einführung; die vier Grundrechnungsarten;
Mittelwerte; Runden von Zahlen.
Metrische Maße: Längenmaße, Gewichtsmaße;
Maßeinheit und Maßzahl; Umwandlung von
Maßen unter Beschränkung auf lebenspraktische
Maßbeziehungen.
Funktion als Zuordnung: Messen von Strecken;
Umfang und Flächeninhalt des Rechtecks und
Quadrats (einschließlich der Flächenmaße und
des Zeichnens dieser Figuren), Oberfläche und
Rauminhalt des Quaders und Würfels (einschließlich
der Raummaße und des Anfertigens von
Modellen); maßstäbliches Zeichnen.
Der Kreis: Kreislinie, Kreisfläche (abgeschlossen
und offen) und ihre Teile; Lagebeziehungen
zwischen Punkt und Kreis, zwischen Gerader und
Kreis, zwischen zwei Kreisen.
Rechnen mit Zeitmaßen.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzens.
Anwendung des Lehrstoffs auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
2. Klasse (4 Wochenstunden)
Wiederholung des Rechnens mit Dezimalzahlen.
Funktion (Abbildung) als Zuordnung: die
Kongruenzabbildungen Geradenspiegelung, Schiebung
(Vektor), Drehung — angewandt auf
Punkt, Pfeil, Dreieck und Viereck; Übertragung
von Winkeln; Winkelmaß (Rechnen mit Winkelmaßen,
Komplementär- und Supplementärwinkel).
Eigenschaften und Anwendung der Kongruenzabbildungen
Längentreue, Winkeltreue, Flächentreue;
Kongruenz ebener Figuren; Streckensymmetrale,
Winkelsymmetrale; Scheitel- und Nebenwinkel,
Parallel- und Normalwinkel.
Erweiterung der Kenntnisse über die
Menge N: Teilbarkeit, Teilbarkeitsregeln, Primzahl
und zusammengesetzte Zahl, Zerlegung in
Primfaktoren; größter gemeinsamer Teiler und
kleinstes gemeinsames Vielfaches in Verbindung
mit Begriffen der Mengenlehre; Verwendung der
Zeichen A, V.
Bruchzahlen: Einführung, graphische Darstellung,
Erweitern und Kürzen, die vier Grundrechnungsarten;
Bestimmen der Lösungsmenge
einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch
Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge
unter Verwendung von Platzhaltern,
allenfalls nach Durchführung von Äquivalenzumformungen;
Umwandlung von Brüchen in
Dezimalzahlen und von endlichen Dezimalzahlen
in Brüche.
Eigenschaften des Dreiecks: Beziehungen zwischen
den Seiten, zwischen den Winkeln und
zwischen Seiten und Winkeln; einfache Konstruktionsaufgaben,
die vier merkwürdigen
Punkte; besondere Dreiecke (einschließlich Konstruktion
besonderer Winkel, Satz von Thaies).
Viereck und Vieleck: Zerlegung in Dreiecke;
Eigenschaften des Vierecks, besondere Vierecke
(einschließlich einfacher Konstruktionsaufgaben);
regelmäßiges Sechs- und Achteck.
Funktion als Zuordnung: einfache Schlußrechnung
im direkten und indirekten Verhältnis,
Grundbegriffe der Prozent- und Zinsenrechnung;
einfache statistische Auswertung von Messungen
und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild).
Anschauliche Behandlung von Prisma, Drehzylinder,
Pyramide, Drehkegel und Kugel; Netze
von geraden Prismen und Pyramiden.
Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und
des Schätzens.
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
3. Klasse (3 Wochenstunden am Gymnasium
und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen, 4 Wochenstunden am Realgymnasium)
Kongruenzabbildungen: Wiederholung; Zusammensetzung
von Spiegelungen, Schiebungen, Drehungen;
Schubspiegelung; Abbildungseigenschaften.
Die Menge der ganzen Zahlen (Z): Einführung
als Erweiterung der Menge N0, graphische
Darstellung (Punkte der Zahlengeraden, Vektoren);
die vier Grundrechnungsarten (Veranschaulichung
der Addition und der Subtraktion mit
Hilfe von Vektoren), Abgeschlossenheit gegenüber
Addition, Subtraktion, Multiplikation.
Die Menge der rationalen Zahlen (Q): Einführung
als Erweiterung der Menge der ganzen Zahlen,
graphische Darstellung; die vier Grundrechnungsarten,
Abgeschlossenheit gegenüber den
vier Grundrechnungsarten mit Ausnahme der
Division durch Null; Einführung in den Gebrauch
des Rechenstabes; einfache statistische
Auswertung von Messungen und Beobachtungen
(Häufigkeitsverteilung, Staffelbild, Mittelwert).
Variable und Terme: Begriff der Variablen;
Terme; einfache lineare Gleichungen und Ungleichungen
mit einer Variablen, Grundmenge und
Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen.
Funktion als Zuordnung: Festlegung von
Punkten der Ebene durch Koordinaten eines
rechtwinkeligen Koordinatensystems (Eckpunkte
ebener Figuren); einfache Flächenverwandlungen
zur Herleitung der Flächeninhaltsformeln für
Viereck und Dreieck; Flächeninhalte und Umfang
besonderer Vierecke und des Dreiecks; Umfang
und Flächeninhalt des Kreises, des Kreissektors
und des Kreisringes; Verwendung des Rechenstabes.
Umformen von Termen: Addition, Subtraktion,
Multiplikation unter Verwendung des Kommutativ-,
Assoziativ- und Distributivgesetzes;
Proben durch Belegen der Variablen mit Zahlen;
Wiederholung des dekadischen Zahlensystems.
Quadrieren: Quadrieren von einfachen Binomen
(einschließlich des Quadrierens zweistelliger
Zahlen und des Quadratwurzelziehens);
Gebrauch mathematischer Tafeln, Verwendung
des Rechenstabes.
Lehrsatz des Pythagoras mit einfachen Anwendungen,
beschränkt auf ebene Figuren.
Irrationale Zahlen: Beispiele; graphische Darstellung;
rationale Zahlen als Näherungswerte.
Anwendung des Lehrstoffs auf lebenspraktische
Aufgaben.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
4. Klasse (3 Wochenstunden am Gymnasium
und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen, 4 Wochenstunden am Realgymnasium)
Variable und Terme: Zerlegung einfacher
algebraischer Ausdrücke in Faktoren, Umformen
von Bruchtermen, Anwendung bei linearen Gleichungen
und Ungleichungen mit einer Variablen,
Textgleichungen aus lebensnahen Sachgebieten;
Verhältnisse und Proportionen.
Ähnlichkeitsabbildungen: Strahlensatz (Teilung
von Strecken); zentrische Streckung (Vergrößern
und Verkleinern); ähnliche Figuren (einschließlich
der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen
Dreieck); Satzgruppe des Pythagoras.
Funktion als Zuordnung: Beispiele von bisher
behandelten Funktionen, Funktionsbegriff; Zuordnungsdiagramm,
Wertetabelle, Graph; lineare
Funktion, lineare Gleichung mit zwei Variablen;
Systeme von zwei linearen Gleichungen mit zwei
Variablen; Oberfläche und Rauminhalt des geraden
Prismas, des Drehzylinders, der geraden
Pyramide, des Drehkegels und der Kugel; Schrägrißdarstellungen
einfacher ebenflächig begrenzter
Körper.
Weitere Verwendung mathematischer Tafeln
und des Rechenstabes (auch zum Kubieren und
Kubikwurzelziehen).
Ortslinien als Mengen von Punkten: Gerade,
Geradenpaar, Kreis, Kreisbogenpaar; Ellipse,
Hyperbel, Parabel (Konstruktion nur auf Grund
der Brennpunktsdefinition).
Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische
Aufgaben. Einblick in das Steuer-, Versicherungs-,
Sparkassen- und Kreditwesen unter Verwendung
einschlägiger Tafeln.
Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen;
sechs Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Im Mathematikunterricht ist von Anfang an
auf sorgfältiges Arbeiten und auf präzisen sprachlichen
Ausdruck der Schüler zu dringen.
Der Übergang von anschaulichen, induktiven
Betrachtungsweisen zu abstrakten, deduktiven
Denkprozessen darf nur allmählich und der jeweiligen
Altersstufe angepaßt erfolgen. Alle verfügbaren
Mittel der Veranschaulichung sind, besonders
zur Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens,
heranzuziehen.
Die Abfolge der einzelnen Stoffgebiete, wie
sie der Lehrplan durch die Reihenfolge der Stoffangaben
aufzeigt, ist für die unterrichtliche Behandlung
des Lehrstoffes einer Klasse nicht
bindend.
1. Klasse
Der Übergang vom Unterricht in der Grundschule
zu jenem in der allgemeinbildenden höheren
Schule muß behutsam erfolgen.
Bei der Behandlung des „Winkelfeldes" und des
„Winkels" wird auf die entsprechenden Lehrstoffangaben
der 2. Klasse verwiesen.
Die vier Grundrechnungsarten mit natürlichen
Zahlen und der Zahl Null sind bis zur Einführung
der Dezimalzahlen nur so weit zu behandeln,
als sie nicht aus diesem Bereich hinausführen.
Hinweise auf die Notwendigkeit der Erweiterung
dieses Bereiches sind bei der Subtraktion
und der Division zu geben.
Die Einsicht in die im Lehrplan angeführten
Rechengesetze soll an Hand von Zahlenbeispielen
erarbeitet werden.
Das Bruchrechnen ist nur auf das anschauliche
Rechnen — ohne formale Regeln — im Rahmen
der angegebenen Bruchfamilien zu beschränken.
Die Einführung der Dezimalzahlen kann mit
Hilfe der dem Schüler bereits bekannten metrischen
Maße oder als Erweiterung des dekadischen
Zahlensystems erfolgen.
Der Funktionsbegriff wird in Form von eindeutigen
Zuordnungen vorbereitet: einer Strecke
wird ihre Länge eindeutig zugeordnet, einem
Rechteck (Quadrat) sein Umfang bzw. sein
Flächeninhalt, einem Quader (Würfel) seine
Oberfläche bzw. sein Volumen.
Die Behandlung lebenspraktischer Aufgaben
hat auch einfache Schlußrechnungen zu beinhalten.
Die systematische Behandlung der einfachen
Schlußrechnungen darf jedoch erst in der zweiten
Klasse erfolgen.
2. Klasse
Der Begriff „Vektor" ist an Hand der Schiebung
zu erarbeiten und nur bei dieser Abbildung
zu verwenden.
Dreiecke sind nur aus Seiten und Winkeln zu
konstruieren.
Die Zinsenrechnung ist im allgemeinen auf die
Berechnung der Zinsen zu beschränken.
3. Klasse
Nach Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes
ist für seine ständige Verwendung, also
für ausreichende Übung, zu sorgen.
Bei der Berechnung des Umfanges und des
Flächeninhaltes ebener Figuren ist besonders darauf
hinzuweisen, daß jede Messung eine unvollständige
Zahl liefert.
Der Flächeninhalt einiger allgemeiner Vielecke
kann durch Zerlegung in Dreiecke und Trapeze
bestimmt werden.
Die Quadrate von mehr als zweistelligen Zahlen
sind nicht zu berechnen, sondern mathematischen
Tafeln zu entnehmen; ebenso die
Quadratwurzeln, die auf mehr als zweistellige
Ergebnisse führen. Die lineare Interpolation ist
mit Hilfe der Schlußrechnung durchzuführen.
Es ist zu erläutern, daß
keine rationale
Zahl ist und daß daher die Quadratwurzel aus
2 eine unendliche, nicht periodische Dezimalzahl
ergibt. Auch n ist als irrationale Zahl zu erläutern.
4. Klasse
Die Gerade tritt als Ortslinie in Form der
Strecken- und Winkelsymmetrale und der Mittelparallelen
eines parallelen Geradenpaares auf.
Ebenso sind das Geradenpaar, das einen Parallelstreifen
begrenzt, und das Geradenpaar, das von
den beiden Symmetralen eines Winkels und des
zugehörigen Nebenwinkels gebildet wird, Ortslinien.
Auch die beiden Kreisbogen, die die
Menge aller Punkte sind, von denen aus eine gegebene
Strecke unter dem gleichen Winkel gesehen
wird, bilden als Kreisbogenpaar eine Ortslinie.
Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen
ist auf das Wichtigste zu beschränken.
Bei der Behandlung der Ähnlichkeit sind keine
Ähnlichkeitssätze anzugeben. Mittels der Ähnlichkeit
im rechtwinkeligen Dreieck sind der
Höhensatz und der Kathetensatz abzuleiten."
II. In der Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums
für Slowenen) Abschnitt I (Stundentafeln)
lit. a (Unterstufe) hat es
Artikel II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich der ersten
Klasse mit 1. September 1974, hinsichtlich der
zweiten Klasse mit 1. September 1975, hinsichtlich
der dritten Klasse mit 1. September 1976
und hinsichtlich der vierten Klasse mit 1. September
1977 in Kraft.