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63_1972 AT

63. Bundesgesetz: Änderung des Dorotheums-Bedienstetengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Bundesgesetz: Änderung des Dorotheums-Bedienstetengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Dorotheums-Bedienstetengesetz, BGBl.

Nr. 194/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 465/1969 wird wie folgt geändert

Der zweite Satz im § 2 Abs. 3 hat zu lauten

„Für eine Wochentagsarbeitsstunde gebührt ab

1. Jänner 1972 der 182ste Teil des Monatsbezuges."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Inneres betraut.

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