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63_1967 AT

63. Kundmachung: Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll sowie des Zweiten und Vierten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Kundmachung: Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Privilegien und Immunitäten des Europarates samt Zusatzprotokoll sowie des Zweiten und Vierten Protokolls zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates hat die Schweiz am 29. November

1965 ihre Beitrittsurkunde zum Allgemeinen Abkommen

über die Privilegien und Immunitäten

des Europarates vom 2. September 1949 samt

Zusatzprotokoll vom 6. November 1952 (BGBl.

Nr. 127/1957, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 64/1960) sowie

ihre Ratifikationsurkunde zum Zweiten Protokoll

zum Allgemeinen Abkommen über die

Privilegien und Immunitäten des Europarates

vom 15. Dezember 1956 (BGBl. Nr. 13/1959,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 121/1964) hinterlegt.

Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs

des Europarates ist das Vierte Protokoll zum

Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und

Immunitäten des Europarates vom 16. Dezember

1961 (BGBl. Nr. 88/1962, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 122/

1964) für folgende Staaten in Kraft getreten

Staaten: Datum des Inkrafttretens

Belgien 4. Juni 1964

Türkei 1. März 1965

Griechenland 24. Mai 1965

Schweiz 29. November 1965

Italien 20. September 1966

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