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63_1965 AT

63. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Grundparzelle 303/2 (neu) aus EZ. 318, KG. Stockerau (Reiterkaserne Nr. C. 332)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 63. Bundesgesetz: Veräußerung der bundeseigenen Liegenschaft Grundparzelle 303/2 (neu) aus EZ. 318, KG. Stockerau (Reiterkaserne Nr. C. 332)

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Das Bundesministerium für Finanzen ist

ermächtigt, die bundeseigene Liegenschaft Grundparzelle

303/2 (neu) Bauarea aus EZ. 318, KG.

Stockerau (Reiterkaserne Nr. C. 332), zu veräußern.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

wird das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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